Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, herkömmliche psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfsangebote wahrzunehmen, können von den Psychologen und Psychologinnen aufgesucht werden. Psychotherapeutisch fundierte Gespräche und gezielte Begleitung in Alltagssituationen helfen den Klienten und Klientinnen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Wir betreuen und beraten zum Beispiel Menschen mit Angststörungen, Depressionen, Psychosen und Persönlichkeitsstörungen. Klient:innen, bei denen eine Suchtproblematik im Vordergrund steht, können von uns jedoch nicht begleitet werden.
Die Vorraussetzung für die Betreuung und Begleitung ist, dass der Betroffene selbst diese Maßnahme will oder diese zumindest akzeptiert.
Die Betreuungzeiten im Rahmen der ambulanten Sozialpsychiatrie werden mit jedem Klienten und jeder Klientin individuell abgeklärt und nach Bedarf vereinbart. Der Antrag wird seit 2020 direkt bei der Fachbehörde gestellt (Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Eingliederungshilfe, Leistungsrechtlicher Fachdienst (W/EH 1) , Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg). Nach Prüfung der "Zugehörigkeit zum Personenkreis" wird in einem Gespräch im Fachamt ein sog. Teilhabeplan/Gesamtplan erstellt und in der Regel eine Bewilligung für sechs bis zwölf Monate ausgestellt.
Verlängerungen sind in der Regel möglich. Für manche Klient:innen bietet eine Betreuung über viele Jahre eine Stütze, andere brauchen die Hilfe nur für einige Monate, um eine akute Krise zu überwinden.